Intensivpädagogische Angebote/IPäd
Die Erich Kästner Schule (EKS) verfolgt ein spezifisches "Konzept zur Intensivpädagogischen Förderung", das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler mit besonders komplexen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die im Rahmen der üblichen sonderpädagogischen Angebote nicht ausreichend gefördert werden können, adäquat zu unterstützen. Die Grundlage dieser Arbeit bildet die "Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung gemäß §15 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Sonderpädagogische Förderung (AO-SF)".
Die Schule stellt fest, dass der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (EsE) bei einigen Schülerinnen und Schülern erheblich über das übliche Maß hinausgeht. Solche Schülerinnen und Schüler sind häufig nur stark eingeschränkt in der Lage, in Gruppen unterrichtet zu werden, weisen eine geringe Belastbarkeit auf oder entziehen sich erzieherischen Einwirkungen.
Um dem gesetzlichen Anspruch auf Intensivförderung gerecht zu werden, stützt sich die Arbeit der Erich Kästner Schule auf zwei Säulen der Förderung: 1. Die Förderung in einer speziellen Intensivklasse der Zielgruppe in eigens dafür bereitgestellten Räumen. 2. Die Förderung **im Klassenverband mit flankierenden Unterstützungsmaßnahmen.
1. Die Intensivklasse der Erich Kästner Schule Dieses spezielle Angebot richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der **Schulbesuchsjahre 8 bis 10**, deren gravierende Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der Selbststeuerung eine hinreichende Förderung im regulären Klassenverband der Förderschule verhindern.
Ziele und inhaltliche Schwerpunkte: Das Hauptziel der Intensivklasse ist die **Rückführung** der Schülerinnen und Schüler in die Regelbeschulung der zuständigen Stammklasse. Um dies zu erreichen, werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
* Entlastung des einzelnen Schülers durch den Wechsel in eine kleinere Gruppe mit individuellem pädagogischem Fokus. * Ermöglichung positiver schulischer Erfahrungen in einem bewusst installierten, konfliktarmen Lernraum. * Fokus auf den Aufbau regelkonformen Verhaltens und die Hinführung zu Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. * Erarbeitung von Handlungskompetenzen und Lösungsstrategien, um belastende Faktoren aufzulösen und die Bereitschaft zur Arbeit an individuellen Zielen zu fördern. * Aufbau eines regelmäßigen, pünktlichen Schulbesuchs und Wiederherstellung einer grundsätzlichen Gruppenfähigkeit.
Organisation und Methodik: Die Zuweisung zur Intensivklasse setzt in der Regel ein eröffnetes Verfahren bzw. einen gültigen Bescheid nach $\S 15$ AO-SF voraus. Die Zuweisung erfolgt **auf Zeit** und ist in festgelegten Intervallen (z.B. 31.10., 31.01., 30.04.) zu überprüfen.
* Gruppengröße und Personal: Aus pädagogischen Gründen hat sich eine Gruppengröße von maximal 8 Schülerinnen und Schülern als besonders wirksam erwiesen. Der Personalbedarf ist auf 1 pädagogische Fachkraft, 1 Sonderpädagogin und 1 Sozialpädagogin pro 8 SuS ausgelegt.
* Arbeitsgrundsätze: Die pädagogische Arbeit ist geprägt von sehr individualisiertem Arbeitet innerhalb einer engen Lehrer-Schüler-Beziehung. Es gibt eine deutliche, vorgegebene Struktur mit wenigen, sehr klaren Regeln, die konsequent durchgesetzt werden. Die Arbeit richtet sich nach den Möglichkeiten, Rhythmen und aktuellen Befindlichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
* Tagesstruktur und Kooperation: Der Unterrichtstag beginnt strukturgebend mit einem gemeinsamen Frühstück und einer Gesprächsrunde. Neben der Erarbeitung fachlicher Inhalte, die am schulinternen Curriculum orientiert sind, finden parallel Angebote zur gezielten Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen statt, wie Einzel- und Gruppengespräche. Eine enge, kontinuierliche Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und dem Fachbereich Jugendhilfe ist unabdingbar.
2. Intensivpädagogische Arbeit im Klassenverband
Die intensivpädagogischen Prinzipien und Maßnahmen der Erich Kästner Schule gelten grundsätzlich für alle Klassenverbände, mit Ausnahme der Intensivpädagogischen Klassen. Diese flankierenden Unterstützungsmaßnahmen dienen der Prävention und der Reaktion auf Unterrichtsstörungen und umfassen folgende Instrumente:
Allgemeingültige Maßnahmen (Unter- und Oberstufe):
* Partnerklassenprinzip: Jede Schülerin und jeder Schüler ist einer Partnerklasse zugeordnet. Bei massiven Unterrichtsstörungen müssen die SuS den Klassenraum verlassen und in die Partnerklasse wechseln. Sie führen dazu einen Laufzettel mit sich.
* Gewaltfreier Umgang: Jede Form von Gewalt (verbal oder körperlich) wird angesprochen. Drohungen oder massive Beleidigungen führen zu einem Klärungsgespräch mit pädagogisch Handelnden und können erzieherische Maßnahmen bis hin zu einer Teilkonferenz nach§ 53 SchulG NRW nach sich ziehen.
* Rückkehrgespräche: Nach einem Ausschluss von mehr als einem Schultag ($\S 53$ Abs. 3 SchulG NRW) wird in der Regel ein Rückkehrgespräch mit dem Schüler/der Schülerin und den Eltern angesetzt, bevor die Rückkehr in die Schule erfolgt.
* Handynutzung: Im gesamten Schulgebäude und während des Unterrichts gilt grundsätzlich keine Handynutzung.
Spezielles Vorgehen in der Unterstufe (Klassen 5–7):
* Tokensystem (Punktesystem): In der Unterstufe wird ein Tokensystem angewendet, das an Markierungen gebunden ist. Die SuS können pro Einheit bis zu drei Punkte erreichen und sollen dadurch ihr Verhalten eigenständig reflektieren. Gesammelte Punkte können gegen Kleinigkeiten eingelöst werden, was als positive Verstärkung angemessenen Verhaltens dient.
* Mitteilungsheft: Die tägliche Punktzahl des Tokensystems wird in das Mitteilungsheft eingetragen, welches von den Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden muss, um eine tägliche und direkte Rückmeldung zum Arbeits- und Sozialverhalten zu gewährleisten.
* Ampel-System: Dieses System dient als Gedankenstütze und Visualisierung von Ermahnungen und Punktabzügen in der jeweiligen Unterrichtsstunde.
Die Schule stellt fest, dass der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (EsE) bei einigen Schülerinnen und Schülern erheblich über das übliche Maß hinausgeht. Solche Schülerinnen und Schüler sind häufig nur stark eingeschränkt in der Lage, in Gruppen unterrichtet zu werden, weisen eine geringe Belastbarkeit auf oder entziehen sich erzieherischen Einwirkungen.
Um dem gesetzlichen Anspruch auf Intensivförderung gerecht zu werden, stützt sich die Arbeit der Erich Kästner Schule auf zwei Säulen der Förderung: 1. Die Förderung in einer speziellen Intensivklasse der Zielgruppe in eigens dafür bereitgestellten Räumen. 2. Die Förderung **im Klassenverband mit flankierenden Unterstützungsmaßnahmen.
1. Die Intensivklasse der Erich Kästner Schule Dieses spezielle Angebot richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der **Schulbesuchsjahre 8 bis 10**, deren gravierende Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der Selbststeuerung eine hinreichende Förderung im regulären Klassenverband der Förderschule verhindern.
Ziele und inhaltliche Schwerpunkte: Das Hauptziel der Intensivklasse ist die **Rückführung** der Schülerinnen und Schüler in die Regelbeschulung der zuständigen Stammklasse. Um dies zu erreichen, werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
* Entlastung des einzelnen Schülers durch den Wechsel in eine kleinere Gruppe mit individuellem pädagogischem Fokus. * Ermöglichung positiver schulischer Erfahrungen in einem bewusst installierten, konfliktarmen Lernraum. * Fokus auf den Aufbau regelkonformen Verhaltens und die Hinführung zu Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. * Erarbeitung von Handlungskompetenzen und Lösungsstrategien, um belastende Faktoren aufzulösen und die Bereitschaft zur Arbeit an individuellen Zielen zu fördern. * Aufbau eines regelmäßigen, pünktlichen Schulbesuchs und Wiederherstellung einer grundsätzlichen Gruppenfähigkeit.
Organisation und Methodik: Die Zuweisung zur Intensivklasse setzt in der Regel ein eröffnetes Verfahren bzw. einen gültigen Bescheid nach $\S 15$ AO-SF voraus. Die Zuweisung erfolgt **auf Zeit** und ist in festgelegten Intervallen (z.B. 31.10., 31.01., 30.04.) zu überprüfen.
* Gruppengröße und Personal: Aus pädagogischen Gründen hat sich eine Gruppengröße von maximal 8 Schülerinnen und Schülern als besonders wirksam erwiesen. Der Personalbedarf ist auf 1 pädagogische Fachkraft, 1 Sonderpädagogin und 1 Sozialpädagogin pro 8 SuS ausgelegt.
* Arbeitsgrundsätze: Die pädagogische Arbeit ist geprägt von sehr individualisiertem Arbeitet innerhalb einer engen Lehrer-Schüler-Beziehung. Es gibt eine deutliche, vorgegebene Struktur mit wenigen, sehr klaren Regeln, die konsequent durchgesetzt werden. Die Arbeit richtet sich nach den Möglichkeiten, Rhythmen und aktuellen Befindlichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
* Tagesstruktur und Kooperation: Der Unterrichtstag beginnt strukturgebend mit einem gemeinsamen Frühstück und einer Gesprächsrunde. Neben der Erarbeitung fachlicher Inhalte, die am schulinternen Curriculum orientiert sind, finden parallel Angebote zur gezielten Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen statt, wie Einzel- und Gruppengespräche. Eine enge, kontinuierliche Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und dem Fachbereich Jugendhilfe ist unabdingbar.
2. Intensivpädagogische Arbeit im Klassenverband
Die intensivpädagogischen Prinzipien und Maßnahmen der Erich Kästner Schule gelten grundsätzlich für alle Klassenverbände, mit Ausnahme der Intensivpädagogischen Klassen. Diese flankierenden Unterstützungsmaßnahmen dienen der Prävention und der Reaktion auf Unterrichtsstörungen und umfassen folgende Instrumente:
Allgemeingültige Maßnahmen (Unter- und Oberstufe):
* Partnerklassenprinzip: Jede Schülerin und jeder Schüler ist einer Partnerklasse zugeordnet. Bei massiven Unterrichtsstörungen müssen die SuS den Klassenraum verlassen und in die Partnerklasse wechseln. Sie führen dazu einen Laufzettel mit sich.
* Gewaltfreier Umgang: Jede Form von Gewalt (verbal oder körperlich) wird angesprochen. Drohungen oder massive Beleidigungen führen zu einem Klärungsgespräch mit pädagogisch Handelnden und können erzieherische Maßnahmen bis hin zu einer Teilkonferenz nach§ 53 SchulG NRW nach sich ziehen.
* Rückkehrgespräche: Nach einem Ausschluss von mehr als einem Schultag ($\S 53$ Abs. 3 SchulG NRW) wird in der Regel ein Rückkehrgespräch mit dem Schüler/der Schülerin und den Eltern angesetzt, bevor die Rückkehr in die Schule erfolgt.
* Handynutzung: Im gesamten Schulgebäude und während des Unterrichts gilt grundsätzlich keine Handynutzung.
Spezielles Vorgehen in der Unterstufe (Klassen 5–7):
* Tokensystem (Punktesystem): In der Unterstufe wird ein Tokensystem angewendet, das an Markierungen gebunden ist. Die SuS können pro Einheit bis zu drei Punkte erreichen und sollen dadurch ihr Verhalten eigenständig reflektieren. Gesammelte Punkte können gegen Kleinigkeiten eingelöst werden, was als positive Verstärkung angemessenen Verhaltens dient.
* Mitteilungsheft: Die tägliche Punktzahl des Tokensystems wird in das Mitteilungsheft eingetragen, welches von den Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden muss, um eine tägliche und direkte Rückmeldung zum Arbeits- und Sozialverhalten zu gewährleisten.
* Ampel-System: Dieses System dient als Gedankenstütze und Visualisierung von Ermahnungen und Punktabzügen in der jeweiligen Unterrichtsstunde.

